Zuschüsse

Der Landkreis Regen und die Städte / Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung der Jugend gegenüber bewusst und gewähren im Rahmen ihrer Verpflichtungen und Möglichkeiten Zuschüsse zur allgemeinen Jugendarbeit in Form der folgenden Richtlinien für bestimmte Förderbereiche der örtlichen und überörtlichen Jugendarbeit.

Die Bearbeitung und Auszahlung des Landkreisanteils ist dem Kreisjugendring Regen übertragen:

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