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Zuschussrichtlinien

Der Landkreis Regen und die Städte / Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung der Jugend gegenüber bewusst und gewähren im Rahmen ihrer Verpflichtungen und Möglichkeiten Zuschüsse zur allgemeinen Jugendarbeit in Form der folgenden Richtlinien für bestimmte Förderbereiche der örtlichen und überörtlichen Jugendarbeit.

Die bis zum 05. November 2020 eingereichten Zuschussanträge wurden bearbeitet und bereits ausgezahlt.

Der neue Zuschusszeitraum begann am 01. November 2020 und endet wieder am 31. Oktober 2021.

Letzter Tag der Zuschusseinreichung ist generell der 5. November des laufenden Jahres.

 

Bitte bei Antragsstellung die neuen Formblätter verwenden!